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Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge

Da nach vielen Meinungen die gesetzliche Rente immer unsicherer wird, ist es heute für die Bevölkerung in Deutschland um so wichtiger, sich um eine private Altersvorsorge zu kümmern. Glücklicherweise werden von Banken und Versicherungen eine Vielzahl von Produkten für diesen Bereich angeboten. Beliebte und oftmals genutzte Produkte im Bereich der Altersvorsorge sind zum Beispiel der Banksparplan, die Rentenversicherung, der Investmentfondssparplan oder auch die eigene Immobilie. Ferner ist auch die Kapitallebensversicherung ein sehr geeignetes Finanzprodukt, um sich eine private zusätzliche Altersvorsorge aufbauen zu können. Für das Investment in eine Kapitallebensversicherung sprechen hauptsächlich drei gewichtige Fakten. Die Anlage ist sehr sicher, relativ rentabel und bietet noch immer steuerliche Vorteile gegenüber manchen anderen Produkten aus diesem Bereich.

Risikolebensversicherung und Kapitalanlage

Grundsätzlich besteht die Kapitallebensversicherung aus zwei Teilen, zum einen der Risikolebensversicherung und zum anderen dient sie als Kapitalanlage. Die Tatsache, dass man mit diesem Anlageprodukt zudem auch noch seine Familie im eigenen Todesfall absichern kann, spielt sicherlich auch noch eine Rolle wenn es darum geht, sich für ein Produkt hinsichtlich der privaten Altersvorsorge zu entscheiden. Die Versicherungsleistung für den Todesfall wird bei Vertragsabschluss vereinbart und dann an den Begünstigten ausgezahlt, falls der Versicherte eines natürlichen Todes stirbt. Der Hauptgrund, welcher für die Kapitallebensversicherung spricht, ist aber natürlich die Nutzungsmöglichkeit zum Kapitalaufbau. Es handelt sich wie bereits erwähnt zunächst einmal um eine sehr sichere Anlageform. Der Versicherte erhält einen garantierten Zinssatz zugesagt, und die Versicherungsgesellschaft darf das Kapital der Versicherten nur in bestimmte ausgewählte Finanzprodukte investieren, die ein hohes Maß an Sicherheit aufweisen. Optionsscheine oder sonstige Devisen bzw. Termingeschäfte sind beispielsweise nicht erlaubt, das das Risiko von Verlusten zu hoch ist. Ferner sind die meisten Versicherungen Mitglied in Sicherungsfonds, die bei Liquiditätsschwierigkeiten eintreten würden, sodass die Kundeneinlagen auf jeden Fall zurück gezahlt werden können. Neben der großen Sicherheit weist die Kapitallebensversicherung auch eine sehr gute Renditechance auf. Die Rendite besteht aus zwei Teilen, zum einen einem garantierten Mindestzins, welcher in der Regel zwischen zwei und drei Prozent liegt, und zum anderen aus der so genannten Überschussbeteiligung.

Die Überschussbeteiligung ist keine feste Größe

Die Überschussbeteiligung ist im Gegensatz zur garantierten Verzinsung keine feste Größe, sondern die Höhe richtet sich nach dem Gewinn des Versicherungsunternehmens im Bereich der Kapitalversicherungen. Da die Versicherungsgesellschaft wie bereits kurz erwähnt die Kundenbeiträge ihrerseits wieder in Finanzanlagen investiert, wird durch diese Anlage natürlich auch ein Gewinn erzielt. Dieser wird dann als Überschussbeteiligung auf die Versicherten verteilt. Im Durchschnitt beträgt die Überschussbeteiligung ca. 4-5 Prozent im Jahr, sie wird allerdings erst bei Fälligkeit der Kapitallebensversicherung zum Kapital hinzu gerechnet. Nimmt man garantierte Verzinsung und Überschussbeteiligung zusammen, kommt man bei der Kapitallebensversicherung auf eine Gesamtrendite von ca. 7-8 Prozent im Jahr. Dieses ist auch für den Bereich der Altersvorsorge eine recht ordentliche Verzinsungen, besonders wenn man bedenkt, dass es sich um ein absolut sicheres Produkt handelt. Aber auch aus steuerlicher Hinsicht ist die Kapitallebensversicherung zu empfehlen. Aufgrund einer Gesetzesänderung muss man hier allerdings zwischen Verträgen unterscheiden, die vor und nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Für alle Verträge vor dem 01.01.2008 gilt, dass die Beiträge zur Versicherung auf jeden Fall noch als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung absetzbar sind. Zudem ist der Ertrag bei Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit vollständig steuerfrei, wenn die Kapitallebensversicherung mindestens 12 Jahre gelaufen ist und zumindest fünf Beiträge gezahlt wurden. Für Verträge, die ab dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, fällt die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs in der Einkommenssteuererklärung weg. Ferner ist der Ertrag auf jeden Fall zur Hälfte zu versteuern, aber auch nur dann, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit hatte und die Auszahlung des Kapitals nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten stattfindet. Trifft eine der beiden Voraussetzungen nicht zu, muss der Ertrag vollständig versteuert werden. Insgesamt gesehen ist die Kapitallebensversicherung also nach wie vor ein Produkt, welches aufgrund seiner positiven Eigenschaften auf jeden Fall sehr gut im Rahmen der privaten Altersvorsorge zu nutzen ist.