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Lebensversicherung als Risikoversicherung

Im Bereich der Lebensversicherungen bieten sich dem Kunden einige Varianten an, in welcher Form diese genutzt werden kann. Oftmals steht die Kapitalanlage im Vordergrund, dann entscheidet man sich zumeist für eine Kapitallebensversicherung oder eine Fondsgebundene Lebensversicherung. Der ursprüngliche Sinn der Lebensversicherung ist allerdings, die Hinterbliebenen des Versicherten in dessen Todesfall finanziell abzusichern. In diesem Falle wählt man die Risikolebensversicherung, falls man "nur" die Absicherung für den Todesfall und keine zusätzliche Kapitalanlage haben möchte. Die Risikolebensversicherung kann für viele mögliche Situationen und Verwendungszwecke genutzt werden, wobei natürlich immer die Absicherung der Angehörigen im Todesfall des Versicherten im Vordergrund stehen muss. Viele Kunden fragen sich, ob sie überhaupt eine Lebensversicherung benötigen. Diese Frage kann man jedoch nicht pauschal beantworten indem man sagt, dass Jeder eine Risikolebensversicherung braucht. Für manche Personen ist eine Lebensversicherung nämlich auch relativ überflüssig. Ist man zum Beispiel Allein stehend und hat weder Frau noch Kinder oder sonstige nahe Angehörige, ist eine Risikolebensversicherung im Grunde unnötig, da es Niemanden gibt, den man im eigenen Todesfall absichern müsste. Für alle anderen Personen, welche Ehepartner, Kinder oder auch zu versorgende Eltern und Geschwister haben, ist eine Risikolebensversicherung auf jeden Fall zu empfehlen.

Auf wen schließt man eine Risikolebensversicherung ab ?

Bei Familien stellt sich oftmals die Frage, auf wen man die Risikolebensversicherung abschließen soll. Grundsätzlich ist hier zu empfehlen, dass es am besten ist, die Versicherung auf den Namen der Person abzuschließen, der in der Familien am meisten verdient oder gar Alleinverdiener ist, denn der Hauptgrund einer Lebensversicherung ist es nun mal, das zukünftig fehlende Einkommen des Versicherten zu ersetzen. Natürlich können sich auch beide Ehepartner versichern und gegenseitig begünstigen, hier spricht man dann von einer so genannten englischen Lebensversicherung. Im Todesfall des einen Ehepartners wird dann an den jeweilige Partner die Versicherungssumme ausgezahlt. Neben der Möglichkeit, durch die Zahlung der Versicherungssumme das fehlende Einkommen zu ersetzen, wird die Risikolebensversicherung oftmals auch im Rahmen einer Baufinanzierung oder eines sonstigen höheren Darlehens genutzt. Hier steht auch die Absicherung des Hinterbliebenen im Vordergrund, allerdings steht nicht das wegfallende Gehalt im Mittelpunkt, sondern die Absicherung der Darlehenssumme, sodass die Angehörigen nach dem Tode des Versicherten nicht auf dessen Schulden "sitzen bleiben". Gerade im Rahmen der Baufinanzierung wird die Risikolebensversicherung mit einbezogen. Man hat hier generell die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme abzuschließen, oder mit fallender Versicherungssumme. Diese Variante bietet sich natürlich im Darlehensbereich an, da die Restschuld des Kredites auch ständig mit fortlaufender Tilgung fällt. Grundsätzlich gibt es über die Höhe der Versicherungssumme keine festen Regeln, Um einen ungefähren Anhaltspunkt zu haben, empfehlen die Versicherungen das drei-bis fünffache Jahresgehalt des Versicherten als Versicherungssumme zu Grunde zu legen.

Eine ärztliche Untersuchung ist in seltenen Fällen notwendig

Eine ärztliche Untersuchung ist bei bzw. vor Abschluss der Risikolebensversicherung übrigens nur in seltenen Fällen notwendig. Zumeist reicht die Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen. Diese sollten allerdings wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden, denn falls sich einmal herausstellt, dass unrichtige Angaben gemacht wurden, muss die Versicherung keine Leistung erbringen. Eine ärztliche Untersuchung kann jedoch dann notwendig sein, wenn die Versicherungssumme über 200.000 Euro liegt oder der Versicherte ein höheres Alter erreicht hat. Ohnehin ist zu bedenken, dass viele Versicherer Personen über 70 Jahre nicht mehr lebensversichern. Wenn man bedenkt, dass man durch die Risikolebensversicherung seine Familie komplett finanziell absichern kann, ist der Beitrag im Grunde sehr niedrig, die Risikolebensversicherung hat also ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Ein 30 Jahre alter Mann, der seine Familie mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro in seinem Todesfall absichern möchte, zahlt beispielsweise durchschnittlich einen Jahresbeitrag von ca. 100 Euro. Für also nicht einmal 9 Euro im Monat kann man seine Familien über die gesamte Laufzeit hinweg mit einer Kapitalsumme von 100.000 Euro absichern. Würde der Begünstigte dieses Kapital nach dem Tode des Versicherten zum Beispiel in Form eines Rentaplans anlegen, bekäme er durch die Zinsen eine monatliche Zahlung von ca. 500 Euro, ohne des Kapital angreifen zu müssen, und könnte damit schon Teile des nicht mehr vorhandenen Einkommens des Versicherten ersetzen.